Haltungsform, Hühner:

Hühner sind sehr soziale Tiere und sollten immer in der Gruppe gehalten werden und einen Auslauf zur Verfügung haben. 

Eine Auslauffläche von ca. 20 m² pro Huhn ist anzustreben und schützt vor Zerstörung der Grasnarbe. 

Jeweils 9 Hennen haben mindestens Anspruch auf 1 m² Grundfläche im Stall, wünschenswert und tiergerechter ist jedoch ein Besatz von 2 Tieren pro 1 m². 

Tipp: Zur Vorsorge im Falle einer Aufstallpflicht, sollte wenn möglich mehr Platz für die Hühner berücksichtigt werden. Zu kleine Ställe können aufgrund Langeweile zu Federpicken, Eierfressen und diversen Verhaltensstörugen führen. Auch bei sehr schlechter Witterung sollten die Hühner genügend Platz im Stall und im Auslauf haben.

 

 

Legenester und Sitzstangen:

Alle Tiere sollten die Möglichkeit haben, gleichzeitig auf den Sitzstangen zur ruhen (ca. 30 cm Platz je Henne, allerdings abweichend je Rasse/Grösse). 

Legenester müssen eine Größe von 35 x35 cm haben, maximal 7 Legehennen sollten auf einen Legeplatz kommen.

Tipp: Der Sitzstangendurchmesser sollte immer an die Größe der Hühner angepasst werden. Kanten sollten leicht abgerundet sein und die Hühner sollten die Möglichkeit haben, ihr Brustbein auf der Stange aufzulegen. Ebenso sollte der Abstand zur Wand (Schwanzfedern sollten nicht anstossen) berücksichtigt werden.

 

 

Wasser und Futter:

Eine Selbstverständlichkeit sollte Zugang zu ausreichend Futter und Wasser sein. Die Futter und Wasserplätze sollten gegen Wildvögel geschützt sein. Auch Streufutter sollte aufgrund von Rattenbefall vermieden werden.

Tipp: Tränken und Futterbehälter sollten regelmäßig gereinigt werden. Zudem ist zu beachten, dass gerade bei wärmeren Temperaturen, das Wasser öfter gewechselt werden sollte. In den Wintermonaten, kann ein Tränkenwärmer (Stromanschluss erforderlich) zur Vorbeugung einer Vereisung des Wassers vorbeugen. Sollte kein Stromanschluß im Stall sein, ist ein Tennisball in der Tränke eine gute Alternative. Durch die dauernde Bewegung des Balls, friert das Wasser nicht so schnell ein.

 

 

Einstreu:

Als Einstreu empfiehlt sich Stroh (gehäckselt), Heu, Sägemehl, Hobelspäne, Hanfeinstreu. 

Tipp: Auf Stroh sollte gerade in den feuchtwarmen Monaten verzichtet werden, In den Strohhalmen nisten sich sehr gerne Milben ein. 

 

 

Auslauf, Stall:

Die Umzäunung sollte je nach Hühnerrasse und Flugfähigkeit bis 2,00 m hoch sein. Günstig ist es den Zaun ca. 20 cm in den Boden zu führen, damit sich kein Fuchs untergraben kann. Zum Schutz vor Greifvögeln sollten stabile Netze (Maschenweite max. 10 cm) angebracht werden.

Zur Gefiederpflege sollte ein überdachtes Staub-/Sandbad zur Verfügung stehen, dass den Tieren immer zugänglich ist.  Zudem sollten die Hühner genügend Scharrmöglichkeiten haben um ihren natürlichen Instinkten nachzugehen.

Der Auslauf sollte mit Gebüschen und Bäumen strukturiert sein, damit die Hühner eine Rückzugsmöglichkeit bzw. Schutz vor Witterungsbedingungen haben.

(Allgemeine Haltungsbedingungen: § 2 des Tierschutzgesetzes, §§ 3 und 4 der Tierschutz, Nutztierhaltungsverordnung)

 

 

Bestandsregister/Bestandsbuch:

Geflügelhalter sind verpflichtet ein Bestandsregister zu führen. Hier müssen Zu- und Abgänge (mit Namen und Adressen der abgebenden bzw. aufnehmenden Personen) eingetragen werden. Diese Unterlagen müssen 3 Jahre aufbewahrt werden.

(Bestandsregister: § 2 Abs. 2 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest)

 

Im Bestandsbuch sind Nachweise zu dokumentieren, wenn die Hühner mit Arzneimittel behandelt worden sind. Sowohl tierärztliche als auch ggf. eigene Behandlungen müssen hier erfasst werden. Diese Nachweise müssen 5 Jahre aufbewahrt werden.

(Bestandsbuch: §§ 1 und 2 der TierhalterArzneimittelanwendungs- und Nachweisverordnung).

 

 

Impfungen:

Alle Hühner und Truthühner müssen gegen die New Castle Krankheit (atypische Geflügelpest) geimpft werden. Der Impfstoff wird über das Wasser verabreicht. 

(Impfpflicht: § 7 Abs. 1 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest und die Newcastle-Krankheit)