Anmeldung der Geflügelhaltung

 

Jeder Halter von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln ist verpflichtet, seinen Tierbestand unter Angabe seines Namens, Adresse, Art und Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere beim zuständigen Veterinäramt registrieren zu lassen. 

 

Dies gilt auch für Hobbyhalter, unabhängig von der Bestandsgröße. 

 

 

 

Registrierung beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten:

 

- Klötzlmüllerstraße 3, 84034 Landshut  

- Anton-Kreiner-Str. 1, 94405 Landau an der Isar

 

Hier wird der Betrieb registriert (HI-Tier) und eine Betriebsnummer zugeteilt. Sobald Sie diese erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das zuständige Veterinäramt. (Meldepflicht: § 26 Abs. 1 der Viehverkehrsverordnung)

 

 

 

Registrierung beim Landratsamt 

 

- Landshut, Veterinäramt Veldener Str. 15, 84036 Landshut

- Dingolfing - Landau, Obere Stadt 1, 84130 Dingolfing

 

Das Formular zur Anmeldung der Nutztierhaltung finden Sie auf der jeweiligen Homepage. 

 

 

 

Registrierung bei der Bayerischen Tierseuchenkasse 

 

- Arabellastr. 29, 81925 München 

 

Die Anmeldung und die jährliche Tierzahlmeldung sind auch auf der Homepage unter www.btsk.de möglich.